Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die Sie tagtäglich begleiten und bei denen Sie unterstützen werden:
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Schadensersatzrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB
- Private Darlehensverträge
- Fragen zu Grundstücksrechten
- Nachbarrecht
Alle diese Bereiche gehören zum allgemeinen Zivilrecht.
Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei Fragen zu bestehenden Verträgen oder im Streitfall bis hin zur Klage können Sie auf eine kompetente und erfahrene anwaltliche Beratung und Durchsetzung Ihrer Anliegen vertrauen.