Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich des Rechts der Ordnungswidrigkeiten kann sich der Betroffene in jeder Phase des Verfahrens eines Rechtsanwalts als Verteidiger bedienen. Dies betrifft sowohl die Tätigkeit im Anfangsstadium eines Verfahrens, dies bedeutet Vertretung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, als auch im anschließenden Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht als Verteidiger. Bereits als Verteidiger bei der Verwaltungsbehörde kann im Bußgeldverfahren durch frühzeitiges Tätigwerden, das Ergebnis zu Gunsten des Betroffenen beeinflusst werden. Der zum Verteidiger bevollmächtigte Rechtsanwalt hat umfassende Akteneinsicht, wobei regelmäßig die Akten zur Einsichtnahme überlassen werden. Auch im Recht der Ordnungswidrigkeiten gilt ergänzend die Strafprozessordnung mit allen Befugnissen, die dort für den Rechtsanwalt als Verteidiger erwähnt sind.